Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich gemäß nachstehender Verkaufs- und Lieferungsbedingungen:

Die Erteilung eines Auftrags setzt die Anerkennung dieser Bedingungen voraus. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nur dann, wenn diese von uns schriftliche anerkannt wurden.

  1. Angebote

Unsere Angebote verstehen sich in allen Teilen stets freibleibend und die Lieferfristen unverbindlich. Circa heißt, dass dem Verkäufer plus/minus 10% Mengentoleranz eingeräumt wird.

  1. Lieferung und Abnahme

Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum der ‚Ware und werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Käufer nach einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurückzutreten. Schadensersatzansprüche oder Nachlieferung des Vertrages sind ausgeschlossen.

Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferverpflichtung. Falls Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen, sind wir berechtigt von dem Liefervertrag, soweit er noch nichterfüllt ist, ohne Nachfristsetzung zurückzutreten oder die weitere Erfüllung von Sicherheiten abhängig zu machen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Höhere Gewalt, unverschuldete Störungen sowie unvorhergesehene und unabwendbare Ereignisse und unzumutbare Maßnahmen befreien uns für die Dauer und den Umfang der Störungen von unseren Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise.

  1. Versand

Mangels besonderer Versandvorschriften bleibt uns die Wahl des Beförderungsweges überlassen. Alle Sendungen gehen, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Gefahr des Käufers – auch bei Rücksendungen.

  1. Mängel

Etwaige Mängel, hinsichtlich Art, Qualität und Menge sind uns sofort, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens 8 Wochen nach Empfang der Ware, anzuzeigen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Voraussetzung für die Anerkennung irgendeiner Beanstandung ist die sachgemäße Lagerung der Ware nach Ablieferung. Der Käufer hat erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung zu prüfen, ob die gelieferte Ware einwandfrei und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Unterlässt er die Prüfung, entfällt für das Lieferwerk und für uns jegliche Haftung. Mit Recht reklamierte Ware wird zurückgenommen, jedoch behalten wir uns Ersatzlieferungen vor. Eine Verpflichtung hierzu haben wir nicht. Entspricht die Ware den vereinbarten Bedingungen nicht, kann der Käufer lediglich Vergütung des Mindermengenwertes verlangen, wenn der Minderwert sich in solchem Rahmen hält, dass dem Käufer die Abnahme mit einer Vergütung des Minderwertes zugemutet werden kann. Voraussetzung ist, dass sich die Ware in dem gleichen Zustand wie bei Lieferung befindet. Schadensersatzansprüche, insbesondere für Schäden, Nachfolgeschäden, Maschinenstillstandszeiten usw., die eventuell durch in der Ware enthaltene Fremdkörper bei der Verarbeitung verursacht wurden, sind ausgeschlossen. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis und nur an die von uns bestimmte Anschrift zurückgesandt werden.

  1. Verpackung

Europaletten, Einwegpaletten, Gitterboxen sind im Umtausch zu ersetzen, bei Nichtersatz sind wir berechtigt, die fehlenden Paletten mit einer Gebühr zu belasten.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung aller Forderungen gemäß §455 BGB unser Eigentum. Unser Eigentum erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse, zu deren vollen Wert. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum entsprechend §947,948 BGB. Dem Käufer erwachsen aus der Verarbeitung und aus einer Aufbewahrung der Vorbehaltsware keine Ansprüche gegen uns. Der Kunde ist berechtigt, die Ware in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen Entgelt weiter zu veräußern oder zu verarbeiten, ohne dass wir in irgendeiner Weise hieraus verpflichtet werden. Wird die Ware an Dritte veräußert, so geht die Forderung gegen den Dritten sofort bei ihrer Entstehung in voller Höhe auf uns über.

Wird die Ware vermischt oder verarbeitet, so entsteht für uns Miteigentum an dem neuen Gegenstand in Höhe des anteiligen Werts unserer Lieferung zuzüglich 20%. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, hat uns der Käufer auf unser Verlangen die Vorräte an Vorbehaltsware mitzuteilen, die als unser Eigentum zu kennzeichnen sind und uns deren Rücknahme zu ermöglichen. Er hat ferne die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen, um uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.

  1. Zahlungsbedingungen

In jedem Fall sind für alle Zahlungen die in der Auftragsbestätigung bzw. in der Rechnung angegebenen Bedingungen maßgebend. Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen entbindet uns von jeder weiteren Vertragspflicht. Jede Zahlung wird für die älteste fällige Rechnung verwendet.

entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, sind wir befugt, eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen und Vorauskasse oder Nachnahme in bar zu verlangen. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt, bankübliche Zinsen zu berechnen. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche, auch gestundete Forderungen, sofort fällig.

Gegenüber unseren Forderungen kann nicht aufgerechnet oder ein Zurückhaltungsrecht ausgeübt werden.

Bezüglich der Entgeltminderung verweisen wir auf die mit Ihnen getroffenen Zahlungs- und Konditionsvereinbarungen.

  1. Zusätzliche Bedingungen für Lohnaufträge

Liefert der Auftraggeber Material zur Bearbeitung an, so haftet er für Schäden und Kosten, die uns durch im Material enthaltenen Fremdkörper oder Fremdmasse entstehen.

  1. Erfüllungsort – Rechtswirksamkeit

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Reichelsheim/Odw., für das gerichtliche Mahnverfahren Michelstadt/Odw..

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen hiervon nicht berührt.